Aktuell

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind zur Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Weitere Informationen in der PDF-Dokument

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