Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind zur Meldung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Weitere Informationen in der PDF-Dokument